Harmonisierung der TV-Programmlautstärke am 31. August 2012 – Leitfaden informiert über notwendige Anpassungen
Öffentlich-rechtliche und private Fernsehsender, Vermarkter, Agenturen und werbende Unternehmen haben sich darauf verständigt, ab dem 31. August 2012 ihre Programme einschließlich Werbung in einer einheitlichen Lautstärke zu senden. Ein zwischen allen TV-Veranstaltern abgestimmter Leitfaden zur Einführung lautheitsnormierter Tonpegelung (siehe Anhang) gibt den Werbekunden für den Umstellungstermin Hinweise zu den erforderlichen Anpassungen bei der Produktion und Kennzeichnung von Werbespots und Sponsoringtrailern.
Ende 2011 hatten sich die öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehsender geeinigt, die Lautstärke ihrer Programme auf Basis der neuen internationalen Empfehlung der EBU (European Broadcasting Union) zur Lautheitsmessung und –aussteuerung zu vereinheitlichen. Die unterschiedliche Lautstärke zwischen Werbeblöcken und dem übrigen Programm sowie beim Umschalten zu anderen Sendern wird von den Zuschauern künftig nicht mehr so stark wahrgenommen wie bisher.
Seit Januar 2012 bereiten alle Marktpartner unter dem Dach des ZAW die technische Umstellung zum 31. August 2012 operativ vor. Es wird keine Übergangsfrist geben, in der Spots nach alter und nach neuer Ton-Vorgabe ausgestrahlt werden. Dies bedeutet: Bis zum 31. August 2012 werden nur Werbespots und Sponsoringtrailer gesendet, die nach der bisherigen EBU-Norm R68 produziert worden sind. Ab dem 31. August 2012 ausgestrahlte Werbespots und Sponsoringtrailer müssen nach der neuen EBU-Empfehlung R128 hergestellt worden sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr AS&S-Team
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