Heft 1

Inge Mohr

Jugendschutz im Fernsehen

Die Praxis des Jugendschutzes in der ARD

Mit der Auseinandersetzung über die Zulässigkeit von pornographischen und/oder erotischen Filmen im deutschen Pay TV zwischen kommerziellen Fernsehveranstaltern und Landesmedienanstalten ist die bislang letzte Station der langjährigen Debatte um dem Jugendmedienschutz in Deutschland erreicht. In den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben Überlegungen und Aktivitäten zum Jugendschutz seit jeher breiten Raum eingenommen, auch wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk - weil hier wie in vielen anderen Aspekten nicht betroffen - die aktuelle Kontroverse aus der Distanz betrachtet. Die Autorin beschreibt die Praxis des Jugendschutzes in der ARD in Auslegung der Regelungen des Rundfunkstaatsvertrags, den Entstehungshintergrund dieser Gesetzesvorgaben sowie die Behandlung des Jugendschutzes im Privatfernsehen.

Während die allen Sendern vorgeschriebenen Jugendschutz- beauftragten bei den Privaten unter dem Druck stehen, indizierte Filme, die einen beträchtlichen Teil ihrer Programmvorräte ausmachen, "sendbar" zu machen, haben ARD und ZDF das Problem gelöst und verzichten freiwillig auf die Ausstrahlung solcher Filme. Schon im Zuge der Problematisierung von Gewalt im Fernsehen in den 70er Jahren hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk grundlegende Forschungsprojekte über die Wirkung von Gewaltdarstellungen im Fernsehen durchführen lassen. 1978 haben die ARD-Intendanten "Grundsätze gegen Verharmlosung und Verherrlichung von Gewalt im Fernsehen" formuliert, im Laufe der Jahre forgeschrieben und 1993 auf dem Höhepunkt der von den Reality-TV-Angeboten der Privaten ausgelösten neuerlichen Gewaltdebatte verabschiedet. Im Februar 1997 wurden die von den Jugendschutzbeauftragten der Landesrundfunkanstalten erarbeiteten "Kriterien zur Sicherung des Jugendschutzes bei der Beurteilung von Fernsehsendungen" verabschiedet.

Flankiert wird die praktische Arbeit der Jugendschutzbeauftragten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk von einer breiten Palette an kind- und jugendgerechten Programmen (z.B. im ARD/ZDF-Kinderkanal), medienpädagogischen und Medienforschungsprojekten sowie Kooperationen zum Beispiel mit den Kirchen zur Förderung von Medienkompetenz und Sensibilisierung von Journalisten und Programmmachern.

MP 1/1998, S. 30-38



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